Gemäß Homepage des Abwasserwerkes gelten folgende Termine:
Innerhalb von ausgewiesenen Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Ableitung häuslichen Abwassers dienen und die vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, sowie bestehende industrielle oder gewerbliche Abwasserleitungsnetze, für die Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind und vor dem 1. Januar 1990 errichtet wurden, bis spätestens zum 31. Dezember 2015 zu prüfen. Alle anderen Abwasserleitungen sind erstmals bis spätestens zum
31. Dezember 2020 zu prüfen.Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist der Dichtheitsnachweis für bestehende Abwasserleitungen, die der Ableitung von industriellem oder gewerblichem Abwasser dienen und für die ebenfalls Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, bis spätestens zum 31. Dezember 2020 zu erbringen. Die Prüfung privater Abwasserleitungen ist nur dann erforderlich, wenn dieses durch die Gemeinde mittels Satzungsbeschluss (§ 53 Abs. 1e Satz 1 Nr. 1 LWG) festgelegt wird. Zum jetzigen Zeitpunkt beabsichtigt das Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach keine zusätzlichen Prüfpflichten außerhalb von Wasserschutzzonen.
Die Stadt hat nun die Termine für die Dichtheitsprüfung festgelegt. Wurden für die meisten Stadtteile die Termine nach hinten verschoben, müssen die Refrather Hauseigentümer aufgrund des Wasserschutzgebiet bereits zwei Monate früher den Nachweis erbringen. Bis zum Oktober 2015 müssen die Prüfungen durchgeführt sein und eine Dichtigkeitsbestätigung vorliegen. Weiter Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Abwasserwerks Bergisch Gladbach.